Rechtsanwaltskanzlei Dr. Barbara Kolb
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht


Kosten

Die Rechtsanwaltskosten können individuell vereinbart werden. Erforderlich ist hierfür der Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung. In allen anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Maßgeblich für die Berechnung ist dabei neben dem sog. Gegenstands- bzw. Streitwert der Umfang der Tätigkeit, sowie ihre rechtliche Schwierigkeit.
Gerne informiere ich Sie vorab über Ihr Kostenrisiko.